Googles Reaktion auf die neue Datenschutzverordnung

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Es dauert nur noch ein paar Wochen, dann ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbindlich. Ab dem 25. Mai 2018 gelten also neue Spielregeln, im Bereich von personalisierter Werbung. Wir haben uns in das Thema eingelesen und erklären die wichtigsten Änderungen ganz einfach und verständlich:

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Es handelt sich hierbei um eine Verodnung der EU, welche die Datenschutzrichtlinien komplett erneuern wird. Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragter sagt dazu:
„Mit den neuen Bestimmungen erhalten Bürgerinnen und Bürger mehr Kontrolle über ihre Personendaten; zudem nimmt die DSGVO die Unternehmen vermehrt in die Verantwortung, während gleichzeitig ihre Meldepflichten abgebaut werden. Des Weiteren wird die Rolle der Datenschutzbehörden gestärkt. Zahlreiche Schweizer Unternehmen werden von der Datenschutz-Grundverordnung direkt betroffen sein“.

Zwei Beispiele, die uns als Werbeagentur betreffen:

Werbeprogramm ohne personalisierte Werbung
Als Werbeagentur setzt man meist auf sogenannte Cookies, um den Nutzern personalisierte Werbung präsentieren zu können. Google hat nun mitgeteilt, dass es als Alternative zur personalisierten Werbung ein neues Werbeprogram geben werde, das komplet auf personalisierte Werbung, also Werbung die u.a. die Speicherung von Cookies voraussetzen, verzichtet. Anzeigeschaltung ohne klar definiertes Targeting ist für Werbeagenturen natürlich wenig attraktiv. Man sieht sich an die Anfänge der Onlinewerbung zurückversetzt.

Für Unternehmen, die trotzdem auf Cookies setzten möchten, gilt deshalb das gleiche wie für jede Datenverarbeitung gemäss DSGVO: Ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:
Seitenbetreiber sollten die Einwilligung der Nutzer einholen. Der Einwilligungstext bei einem Cookie-Hinweis sollte beim ersten Aufruf der Seite (Cookie Warnung) eingeblendet werden. Der Text für die Cookie-Nutzung sollte so konkret wie möglich sagen, um welche Daten es geht, wozu diese genutzt werden und an wen diese Daten gegenfalls weiter gegeben werden. Der Nutzer muss diesen Text mit einem Klick bestätigen.

Wir werden die Entwicklungen genau verfolgen und zusammen mit unseren Kunden von Fall zu Fall entscheiden, ob wir auf neue Produkte von Google (wie etwa Display Banner ohne genaues Targeting) setzten, oder nicht.

Email Marketing
Wie läuft das schon wieder, mit dem Versenden von Newslettern?
Single Opt-in, Double Opt-in? Oder war es Opt-Out? Wie klären anhand des Newsletter Tools MailChimp auf:

1. Einverständnis einholen und (!) dokumentieren
Gemäss DSGVO müssen User die Verarbeitung ihrer Daten explizit einwilligen (Opt-in). Diese Einwilligung muss mit Datum festgehalten werden. Die Opt-in muss zudem deutlich machen, wofür die Daten konkret verwendet werden. MailChimp aktualisiert die Formulare und wird eine weitere Checkbox ergänzen. Bestehende Leads müssen ebenfalls in die konkrete Datenverarbeitung einwilligen, am besten über ein neues Opt-in-Mail via MailChimp. Wie das alles funktioniert, erklärt MailChimp in diesem Artikel.

2. Integration überprüfen
Ads-Ons und Integrationen sind nützlich, aber jede Einzelne davon verarbeitet vermutlich wiederum Nutzerdaten weiter. Vorallem die Add-ons sollten ab dem 25.05.2018 kontrolliert und gegebenfalls aktualisiert werden

3.. Nutzer ihre Daten verwalten lassen
Nutzer müssen gemäß der DSGVO die Möglichkeit haben, ihre Daten zu löschen und zu aktualisieren. Der Link zum Abbestellen des Newsletters ist bereits jetzt standardmäßig in den Footer von MailChimp-Mails integriert. Es gibt auch einen Link, über den Nutzer ihre Daten einfach selbst aktualisieren können. Falls er noch nicht im Footer integriert ist, sollte das jetzt geändert werden.

Unser Fazit
Das neue Datenschutzgesetz bringt viele Erneuerungen zum Schutz der Nutzer. Bei Verstoß gegen die Datenschutz Grundverordnung droht eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Das zwingt auch Big Players wie Google dazu, das Thema „Datenschutz“ ernst zu nehmen und ihre Produkte entsprechend anzupassen – zum Schutz der Internetuser.

Bei Fragen zur neuen Datenschutzverordnung stehen wir gerne via E-Mail zur Verfügung

Links:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html
https://www.cyon.ch/blog/Rechtskonforme-Cookies-EU-DSGVO
https://www.trendingtopics.at/so-passt-man-den-newsletter-dienst-mailchimp-an-die-regeln-der-neuen-dsgvo-an/

Image: Photo by Markus Spiske on Unsplash